Die Schulpflicht besteht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Die Schulpflicht wird von dem Schulträger überwacht.
Die Schulpflicht umfasst in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I die Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule (Vollzeitschulpflicht) und in der Sekundarstufe II die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsgangs des Berufskollegs.
Das Schulverwaltungsamt schreibt die Eltern der Kinder an, deren Kinder im schulpflichtigen Alter in Düsseldorf neu angemeldet wurden (Amt für Einwohnerwesen). Die Schulpflicht beinhaltet das Recht auf Bildung und Integration. Ziele sind das Erlernen und Beherrschen der deutschen Sprache und damit eine schnellstmögliche Eingliederung in die Regelklassen.
Beratung und Begleitung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen an Düsseldorfer Schulen:
https://www.duesseldorf.de/schulen/themen-von-a-z/kommunales-integrationszentrum-ki-duesseldorf.html