- Gesundheitsvideos
- Tipps für Menschen mit Behinderung
- Tabelle: Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen (Schwerbehindertenausweis)
- Tipps für Blinde und Sehbehinderte
- Tipps für Gehörlose und Hörgeschädigte
- Leistungen der Pflegeversicherung (mehrsprachig)
- Was ist die Sozialversicherung?
- Impfbegriffe mit Übersetzung
- Impfkalender: Wann sollten Impfungen bei wem erfolgen?
- MEDIZINISCHE Flüchtlingshilfe
- Psychisch belastet? LVR-Angebote
Gesundheit
TIPPS für blinde und sehbehinderte Menschen
#wikiDURCHBLICK,
#IFD Sehen,
#BSV-Nordrhein,
#Blinden- und Gehörlosengeld (LVR),
#LVR-Karl-Tietenberg-Schule,
#Sehschule (Uni-Klinik).
wikiDURCHBLICK
Diese wiki-Plattform wurde speziell für Reha-Berater, Fallmanager, Arbeitsvermittler oder technische Berater von Blinden oder sehgestörten Menschen entwickelt. Sie wendet sich dabei vor allem an ein Fachpublikum, dass Klienten oder Kollegen effektiv unterstützen soll, da die Begleitung von Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung im Kontext der Vermittlung und der Aufnahme von Arbeit bei allen Beteiligten behinderungsspezifische Kompetenzen erfordert.
Inhaltsverzeichnis wikiDURCHBLICK:
- Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit
- Hilfsmittel
- Förderinstrumente und Förderregularien
- Werkzeuge zur Integration
- Best Practice
- Kontaktadressen
- Allgemeines
wiki-Plattform:
https://www.wiki-durchblick.de
IFD Sehen
Die Fachberaterinnen und Fachberater des IFD informieren, beraten und unterstützen bei Fragen und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Ziel ist die dauerhafte Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses. Der IFD Sehen unterstützt
- Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bei der beruflichen Orientierung,
- Beschäftigte der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und
- im Auftrag der Rehabilitationsträger Menschen mit Behinderung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz.
IFD Sehen Beratungsstelle Düsseldorf:
Frau Gabriele Chauvet
Schirmerstraße 80, 4. Etage, 40211 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 38 60 610
duesseldorf@ifd-sehen.de
https://www.ifd-sehen.de/
Telefonische Sprechzeiten:
Mo - Do, 08:30 - 15:00 Uhr
Fr, 08:30 - 13:00 Uhr
BSV Nordrhein
Der BSV Nordrhein setzt sich für die Interessen und Belange aller Sehbehinderten, hochgradig Sehbehinderten und Blinden im Rheinland ein. Das wichtigste Ziel ist die Integration blinder und sehbehinderter Menschen in den Beruf sowie die Eingliederung in das gesellschaftliche Leben. Dazu gehören:
- Einflussnahme auf die soziale Gesetzgebung und -anwendung in NRW,
- Einsatz für die Gleichstellung blinder und sehbehinderter Menschen gegenüber Nichtbetroffenen,
- Ausbau von Barrierefreiheit im Bereichen „Bau und Verkehr" und „Kommunikation" ,
sowie - Reha-Schulungen in Orientierung und Mobilität,
- Hilfsmittelberatung,
- Betreuung und Begleitung im beruflichen Leben durch Integrationsfachdienste,
- Einrichtung von Wohnheimen für mehrfach behinderte Blinde und Sehbehinderte.
Blinden- und Sehbehindertenverein Düsseldorf e.V.
Herr Tumucin El-Galuszka
Gerresheimer Straße 184, 40233 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211-152 00 35
info@bsvduesseldorf.de
https://www.bsvduesseldorf.de/
Blindengeld u.a. (LVR in Köln)
Blinde Menschen haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindengeld in folgender Höhe (Stand: 01.07.2023):
- Kinder und Jugendliche: 421,61 €,
- Erwachsene unter 60 Jahre: 841,77 €,
- Erwachsene über 60 Jahre: 473,00 €.
Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Differenzbetrag von 368,77 € als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als zwei Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen „BL“ eingetragen.
Siehe auch:
Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen
Anträge und Formulare
Es gibt viele Ansprechpartner:innen beim LVR Dezernat -Soziales in Köln. Ihre Zuständigkeitsbereiche hängen von der Zielgruppe (Blinde, Sehbehinderte, Hörgeschädigte), der Thematik (z.B. Beantragung Blindengeld) und den Anfangsbuchstaben der Familiennamen der Antragsteller:innen ab. Unter dem folgenden Link sind die Ansprechpartner:innen mit deren Zuständigkeitsbereichen aufgeführt:
Ansprechpartner:innen
(Dort ganz nach unten scrollen. Man kann sich die Seite auch vorlesen lassen. Ein Routenplaner ist ebenfalls abrufbar).
LVR Dezernat Soziales - Geäude K8
Dr.-Simons-Straße 2, 50679 Köln
Teamleiter Soziales:
Stefan Helbert
Tel.: +49 (0) 221-8096194
stefan.helbert@lvr.de
LVR-Karl-Tietenberg-Schule (KTS) - Beratung, Frühförderung, Inklusion
Die möglichen Inhalte der Beratung an der Karl-Tietenberg-Schule sind:
- sehgeschädigtenspezifische Unterrichtsorganisation und fächerspezifische Informationen,
- Hinweise zur Augenerkrankung und zum funktionalen Sehen,
- Informationen zum Nachteilsausgleich; Unterstützung bei der Festlegung und Umsetzung des Nachteilsaugleiches,
- Beratung zu Besonderheiten bezüglich der Abschlussprüfungen und zentralen Lernstandserhebungen (modifiziertes Material und Nachteilsausgleich),
- Hilfsmittelberatung und Unterstützung des Wegs der Beantragung,
- Sachausstattung,
- Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. Kennzeichnungen, Blindenleitsystem),
- Lebensplanung und Freizeitgestaltung,
- Schullaufbahn (auch Übergänge) und Berufsorientierung,
- Lern- und Leistungsverhalten,
- Sozialverhalten und Emotionalität.
Frühförderung Sehen für sehbeeinträchtigte und blinde Kinder (sowie deren Familien):
Wie die Frühförderung an der KTS funktioniert - Download Flyer
Inklusion (Gemeinsames Lernen) an der KTS:
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Kontakt:
LVR-Karl-Tietenberg-Schule
Förderschwerpunkt Sehen
Lärchenweg 23
40599 Düsseldorf
Tel.: 0211/999577-4 (Sekretariat)
rfsse-duesseldorf@lvr.de
Website Karl-Tietenberg-Schule
Telefonische Erreichbarkeit Sekretariat:
Montag, 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
SEHSCHULE/Orthoptik an der Augenklinik (Uni Düsseldorf)
Die Sehschule der Augenklinik betreut strabologische und neuroophthalmologische Patienten. Die Augenklinik bildet in einer eigenen Schule auch Orthoptistinnen für ihren Beruf aus. Zu deren Aufgabenbereich gehören die Mitwirkung bei der Vorsorge sowie bei der Diagnose und Behandlung von Störungen des ein- oder beidäugigen Sehens. Diese können zum Beispiel durch Schielerkrankungen, Amblyopie, Paresen (Augenbewegungsstörungen) und Augenzittern hervorgerufen werden.
In der Sehschule als augenheilkundlicher Fachabteilung der evidenzbasierten Medizin sind Orthoptisten tätig, die über eine entsprechende, staatlich anerkannte Ausbildung verfügen müssen.
Sehschule/Orthoptik:
Klinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Düsseldorf
Moorenstr. 6, 40225 Düsseldorf
Anmeldung:
Tel.: + 49 (0)211 8117341
sehschule-anmeldung@med.uni-duesseldorf.de