Weibliche Genitalverstümmelung (FGM)
Definition: Weibliche Genitalverstümmelung (englisch female genital mutilation, kurz FGM), weibliche Genitalbeschneidung (englisch female genital cutting, kurz FGC)
Weibliche Genitalverstümmelung (FGM, umgangssprachlich Mutilation) ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, bei der die äußeren und/oder inneren Labien und die Klitoris teilweise oder vollständig entfernt werden und (in der extremsten Form) die Vagina zum Teil bis auf eine nadelkopfgroße Öffnung zugenäht wird. Mädchen können dabei sehr viel Blut verlieren oder die Wunde kann sich infizieren, was zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen und sogar zum Tod führen kann.
Die Bundesgeschäftsführerin von Terre des femmes, Christa Stolle berichtet von rund 75.000 Betroffenen und etwa 20.000 Gefährdeten in Deutschland im Jahr 2020 (Dunkelzifferstatistik - vgl. Artikel arzteblatt.de). Ausweislich einer Erhebung des Bundesfamilienministeriums sind hierzulande 67.000 Mädchen und Frauen betroffen.
Unsere weiteren Seiten zu weiblicher Genitalverstümmelung (FGM):
>>> Beratung für Frauen und Mädchen in Düsseldorf
>>> Verbreitung von weiblicher Genitalverstümmelung
>>> Leitfäden für Fachkräfte
>>> Survivor Videos (English)
>>> Schutzbrief gegen FGM (mehrsprachig)
>>> Flyer gegen FGM_C sowie Früh-/ Zwangsverheiratung (mehrsprachig)
#TheOtherVulva: Ein Film über weibliche Genitalverstümmelung (FGM)
(Ca. 200 Millionen Frauen und Mädchen weltweit von FGM betroffen)
"Weltweit sind rund 200 Millionen von Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Gemeinsam machen NALA e.V. und Plan International Deutschland mit der Filmemacherin Sarah Fürstenberg und ihrem Kurzvideo #TheOtherVulva auf die verheerenden Folgen dieser vielerorts immer noch tief verankerten traditionellen Praktik aufmerksam – und wie wichtig es ist, für das Tabuthema zu sensibilisieren und alle Beteiligten nachhaltig von der Abkehr zu überzeugen."
Liegt ein Hinweis auf Genitalverstümmelung vor? Warnsignale erkennen!
Aerzteblatt.de widmet sich in einem Artikel zur aktuellen Terres des Femmes-Broschüre „Intervention bei weiblicher Genitalverstümmelung und Früh-/Zwangsverheiratung“ auch möglichen Warnsignalen für Personen, die in der Gesundheitsversorgung von möglicherweise betroffenen Frauen tätig sind. Dort heißt es:
"Ein Hinweis auf eine Genitalverstümmelung könnte beispielsweise sein, wenn die Eltern die ärztliche oder psychologische Versorgung ihrer Tochter verhindern wollen oder eine Frau ungewöhnlich starke Angst vor der Geburt ihres Kindes hat.
Eine Bedrohung könnte dann bestehen, wenn die Eltern sich nicht gegen FGM/C aussprechen oder die junge Frau heiraten soll und einer kulturellen Gemeinschaft angehört, die FGM/C praktizieren.
Bei geringen Erfahrungswerten empfehle es sich, Kulturvermittler einzuschalten. Die Thematisierung weiblicher Genitalverstümmelung im Gespräch würde zudem leichter fallen, wenn der Patientin schon vorher vermittelt wird, dass FGM/C in der Praxis oder auf der Station nicht tabuisiert wird, beispielsweise indem Flyer, Informationsmaterialien ausgelegt oder Poster aufgehängt werden. So können sich Frauen darauf einstellen, angesprochen zu werden, heißt es in der Broschüre."
Die oben besprochene Broschüre können Sie hier einsehen und downloaden
Weibliche Genitalverstümmelung ist eine Straftat - auch im Ausland!
Nach deutschem Recht ist die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung ein Straftatbestand (§ 226a StGB):
Wer eine weibliche Genitalverstümmelung durchführt, macht sich strafbar und es drohen bis zu 15 Jahre Gefängnisstrafe. Weibliche Genitalverstümmelung wird auch bestraft, wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland durchgeführt wird und der Täter oder die Täterin Deutscher oder Deutsche ist, oder das Mädchen oder die Frau, an der die weibliche Genitalverstümmelung durchgeführt wird, Deutsche ist oder sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren Lebensmittelpunkt hat. Wer einer anderen Person im In- oder Ausland hilft, eine weibliche Genitalverstümmelung durchzuführen, macht sich ebenfalls strafbar.