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Formular-Paket Einbürgerung
(Zuständige Behörde, Online-Terminvergabe, Formular Einbürgerungsantrag, Voraussetzungen, Gebühren)
Wer mindestens seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und die weiteren unten beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung.
Zuständige Behörde ist die Stadtverwaltung Amt 54/2
Stadtverwaltung
Abteilung - Integration - Amt 54/2
Erkrather Straße 377,
40231 Düsseldorf
E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Online-Formular Terminvergabe
Um die Einbürgerung zu erhalten, brauchen Sie einen Gesprächstermin bei der Stadtverwaltung Amt 54/2. Um einen Termin zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Online-Formular für die Terminvergabe aus. Sie werden dann von der Stadtverwaltung (Abteilung Integration) über Ihren Termin benachrichtigt.
Online-Formular Terminvergabe :
https://www.duesseldorf.de/formulare/terminvergabe-einbuergerung.html
Formular Einbürgerungsantrag
Formular Einbürgerungsantrag nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG):
https://formulare.duesseldorf.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=aJMGqMN33t7Z13pqxv2DKrcK12JjFA&p=q.pdf
Voraussetzungen für die Einbürgerung / Hinweis Miteinbürgerung und Mehrstaatigkeit / Gebühren
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
- Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet.
- Sie leben mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet.
- Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis.
- Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
- Sie sind nicht vorbestraft.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
- Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest).
- Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln oder haben die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten.
Hinweis zur Miteinbürgerung:
Haben Sie einen Ehegatten oder Lebenspartner, der noch nicht so lange im Bundesgebiet lebt und/oder haben Sie minderjährige Kinder, wenden Sie sich bitte bezüglich einer möglichen Miteinbürgerung an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen (beispielsweise durch ein Gerichtsurteil). Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.
Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen. Soweit ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht, bedarf der Antrag der Zustimmung des Betreuers.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Mehrstaatigkeit:
Wünschen Sie Informationen über die Voraussetzungen einer Einbürgerung ohne Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Gebühren:
- Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255,00 Euro.
- Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
- Für mit einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Person.
Die Gebühr ist bei Antragsabgabe zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass bei Bezahlung einer Gebühr mit Bargeld eine Zusatzgebühr in Höhe von 1,00 Euro zu erheben ist. Beträge unter 10,00 Euro sind hiervon ausgenommen.
Befreiungen:
Befreiungen sind im Einzelfall auf Antrag möglich.
Ermäßigungen:
Ermäßigungen sind im Einzelfall auf Antrag möglich.