BAföG-Formulare
BAföG für Schule und Studium beantragen (auch online)
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt. Um finanziell gefördert zu werden, muss BAföG beantragt werden. Die Antragstellung ist auch online beim amtlichen bafoeg-digital.de möglich. Das ist ein ziemlich aufwändiger Prozess mit vielen Formularen und Formblättern. Aber es geht auch um relativ viel Geld vom Staat (seit 01.08.2020: 398 € als Grundbedarf plus 325 € für Unterkunft).
Wichtig: BAföG-Antrag bitte frühzeitig stellen!
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, wenn spätestens in diesem Monat ein schriftlicher Antrag gestellt wurde. Wer den Antrag später stellt, erhält Ausbildungsförderung erst vom Beginn des Monats an, in dem der Antrag gestellt wurde (§ 15 Abs. 1 BAföG). Zur Fristwahrung reicht ein schriftlicher, aber formloser Antrag, der beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk Düsseldorf/UNI) vor dem Monatsende eingeht. Der vollständige Antrag sollte zügig eingereicht werden, damit über den Antrag entschieden werden kann.
Unten sehen Sie, wie die Formulare aussehen und können diese dann direkt herunterladen:
BAföG: Antragsformblätter
01 - Antrag auf Ausbildungsförderung
02 - Bescheinigung nach § 9 BAföG
03 - Einkommenserklärung (Eltern/Ehegatten/Lebenspartner)
04 - Kinder der auszubildenden Person
05 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
06 - Ausbildung im Ausland (Zusatzblatt)
07 - Aktualisierung des Einkommens
08 - Antrag auf Vorausleistung
09 - Folgeantrag auf Ausbildungsförderung
oder analog beim BAföG-Amt Düsseldorf:
Studierendenwerk Düsseldorf
c/o Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Universitätsstraße 1, Geb. 21.12 Ebene 01
40225 Düsseldorf
Telefon: + 49 (0)211 8113381
info@stw-d.de
Öffnungszeiten:
MO, 10:00 -13:00
DI,13:00 -15:00
DO, 10:00–13:00
Beratung für SCHÜLER-BAföG:
Amt für Ausbildungsförderung Düsseldorf
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 8926 233
ausbildungsfoerderung@duesseldorf.de
Öffnungszeiten:
Di 13.00 - 16.00 Uhr
Do 13.00 - 16.00 Uhr
Neun Antragsformblätter zum Downloaden
Zusammen mit dem Formblatt 01 - Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG legen Sie bitte vor: von Ihnen als Antragsteller/in das Formblatt 04 - Kinder der auszubildenden Person, sofern Sie Kinder unter 14 Jahren haben.
02 - Bescheinigung (§ 9 BAföG)
Sie benötigen von Ihrer Ausbildungsstätte das Formblatt 02 - Bescheinigung nach § 9 BAföG. Falls Sie von Ihrer Hochschule eine Immatrikulationsbescheinigung mit dem Vermerk „[Bescheinigung] nach § 9 BAföG“ erhalten haben oder diese selbst ausdrucken können, ist sie anstelle dieses Formblatts beim Amt für Ausbildungsförderung einzureichen.
03-Einkommenserklärung (Eltern/Ehefrau/Partner*in)
Sie benötigen von Ihrem Vater, Ihrer Mutter und, wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, von Ihrem Ehegatten/Lebenspartner das Formblatt 03 - Einkommenserklärung. Jede Person muss eine eigene Erklärung abgeben. Eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartner werden an allen Stellen des BAföG wie Ehegatten berücksichtigt. Partner anderer eheähnlicher Lebensgemeinschaften werden dagegen nie berücksichtigt!
Wichtig: Härtefreibetrag (§ 25 Abs. 6 BAföG)
Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag über die üblichen Freibeträge nach § 25 BAföG hinaus ein weiterer Teil vom Einkommen der Eltern, eines Elternteils oder von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern anrechnungsfrei gestellt werden. Dieser Antrag muss spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden, antragsberechtigt sind hier aber neben den Auszubildenden auch die Einkommensbezieher! Ein besonderes Formblatt muss hierfür nicht ausgefüllt werden.
05 - Leistungsbescheinigung (§ 48 BAföG)
Download
Auszubildende an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule benötigen das Formblatt 05 - Leistungsbescheinigung von Ihrer Ausbildungsstätte nach § 48 BAföG. Die Leistungsbescheinigung ist grundsätzlich mit Beginn des 5. Fachsemesters vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen ab dem 5. Fachsemester nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung gefördert werden. Damit dokumentieren Sie, dass Sie die den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte gemacht haben. Sie können sich diese Bescheinigung bereits ab Beginn des 4. Fachsemesters von Ihrer Hochschule ausstellen lassen. Falls in Ihrem Studiengang ECTS-Leistungspunkte vergeben werden, können Sie anstelle dieses Formblatts eine Bescheinigung bzw. einen Ausdruck über die individuell erreichte Punktzahl beim BAföG-Amt einreichen; diese gelten als Ersatz für das Formblatt. Die erforderlichen Leistungen sind erbracht, wenn die erreichte Punktzahl mindestens der Punktzahl entspricht, die nach der Festlegung des zuständigen hauptamtlichen Mitglieds des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte als üblich anzusehen ist.
06 - Ausbildung im Ausland (Zusatzblatt)
Download
Sie benötigen für Ausbildungsförderung im Ausland immer das Formblatt 06 - Ausbildung im Ausland (Zusatzblatt). Auch wenn Sie nur einen Teil Ihrer Ausbildung oder ein Praktikum/Praxissemester im Ausland absolvieren wollen, müssen Sie einen gesonderten Antrag beim Auslandförderungsamt (im Studierendenwerk) stellen. Das gilt auch, wenn Sie bereits im Inland oder für die Ausbildung in einem anderen Land gefördert werden.
07 - Aktualisierung des Einkommens
Sie benötigen für einen Antrag auf Aktualisierung des anzurechnenden Einkommens Ihres Ehegatten/Ehegattin bzw. eingetragenen Lebenspartners/Lebenspartnerin oder Ihres Vaters oder Ihrer Mutter, der während des laufenden Bewilligungszeitraums gestellt werden muss, das Formblatt 07 - Aktualisierung des Einkommens. Auszubildende können den Antrag stellen, wenn das Einkommen der Eltern oder Ehegatten/Lebenspartner im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger als im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes ist.
Dieser Antrag kann gestellt werden, wenn das Einkommen von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, der Eltern oder eines Elternteils im Bewilligungszeitraum (z.B. im Schuljahr, für das Förderung beantragt wird) voraussichtlich wesentlich geringer sein wird, als das im Formblatt 03 - Einkommenserklärung eingetragene Einkommen (im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Schuljahres, für das Förderung beantragt wird).
Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden! Vor Antragstellung wird eine persönliche Beratung bei Ihrem BAföG empfohlen.
08 - Antrag auf Vorausleistung
Sie benötigen für einen Antrag auf Vorausleistung das Formblatt 08 - Antrag auf Vorausleistung. Wenn Ihre Eltern oder ein Elternteil die für die Anrechnung ihres Einkommens erforderlichen Auskünfte nicht erteilen oder die von ihnen nach dem BAföG aufzubringenden Unterhaltsleistungen verweigern, können Sie Ausbildungsförderung als Vorausleistungen beantragen, wenn Ihre Ausbildung gefährdet ist.
Dieser Antrag muss spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden! Vorausleistungen werden grundsätzlich nur vom Beginn des Monats an erbracht, in dem Sie dem BAföG-Amt die maßgeblichen Umstände mitgeteilt und einen Antrag auf Vorausleistungen gestellt haben. Rückwirkend werden Vorausleistungen nur gewährt, wenn Sie dem BAföG-Amt die Verweigerung der Unterhaltsleistungen innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Bescheides mitteilen und vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Antrag auf Vorausleistung stellen.
Wird Ausbildungsförderung als Vorausleistung geleistet, geht der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch der Auszubildenden gegen ihre Eltern bis zur Höhe der vorausgeleisteten Aufwendungen auf das jeweilige Bundesland über, das dann in der Regel die Eltern auf Zahlung in Anspruch nimmt.
09 - Folgeantrag auf Ausbildungsförderung
Download
Studierende können dieses Formblatt anstelle des Formblatts 01 - Antrag auf Ausbildungsförderung nutzen, wenn sich die Zuständigkeit des BAföG-Amtes nicht ändert und wenn sie die Versicherungen zu Einkommen und Vermögen auf Seite 2 dieses Formblatts abgeben können. Es darf keine zeitliche Lücke zwischen der vorangegangenen Förderung und der jetzt beantragten bestehen. Das Formblatt kann auch verwendet werden, wenn das BAföG-Amt die antragstellende Person dazu auffordert.
Контактні особи в центрі привітання/Welcome Point 03:
Ansprechpartner*innnen im Welcome Center/Welcome Point 03:
Mariia Rohalska
m.rohalska@fwi-d.de
mobil: + 49 (0) 1590 1226257
Valeriya Malyc
v.malych@fwi-d.de
mobil: + 49 (0) 178 2720415