- Welcher Aufenthaltstitel die Sicherung des Lebensunterhalts voraussetzt
- Drittstaatsangehörige: Zugang zu Grundsicherung und Erwerbstätigkeit
- Einbürgerung: Quick-CHECK
- #Schutzstatus Syrer:innen: Keine Panik! Hinweise von PRO ASYL
- Schutzstatus für Syrer:innen: Aufenthaltsrecht für Syrer:innen
- Kontakt Auslandsvertretungen (Passbeschaffung und Identitätsklärung)
- Das neue Chancenaufenthaltsrecht
- Zusammensetzung Asylbewerberleistungen
- Zusammensetzung Bürgergeld/Sozialhilfe
- Wichtige Hinweise zur Fiktionsbescheinigung
- Persönlicher Kontakt Sozialarbeiter:innen (Case Management im KIM)
- Abschiebung
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- Übersicht: Bedeutung, Geschichte, Grundlagen, Ablauf u.a.
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- Hinweise für russische Menschen nach "Teilmobilmachung"
- Schutzformen des Asylrechts: Wie Flüchtlinge klassifiziert werden
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- Wichtige Asylrechtshinweise für Iraner:innen
Drittstaatsangehörige: Wer Zugang zur Grundsicherung und zur Erwerbstätigkeit hat:
(Download der Tabellenübersicht mit allen Aufenthaltsarten)
Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) hat eine Tabellenübersicht veröffentlicht, auf der Drittstaatler:innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ablesen können, mit welchem Aufenthaltstitel man einen Zugang zu SGB II-Leistungen (Grundsicherung, "Bürgergeld") und zur Erwerbstätigkeit erhalten kann. Hier könnt Ihr die Übersicht downloaden:
>>> Download Tabellenübersicht bei GGUA
Die Tabellenübersicht ist in folgende Aufenthaltsbereiche gegliedert:
- Allgemeine Aufenthaltserlaubnis
(§ 4 Abs. 2 - § 9c AufenthG) - Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
(§ 16a Abs. 1 - § 17 AufenthG) - Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
(§ 18a - § 21 Abs. 4 S. 2 AufenthG) - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
(§ 22 Satz 1 - § 26 Abs. 4 AufenthG) - Aufenthalt aus familiären Gründen
(§ 28 Abs. 1 Nr. 1 - § 36a AufenthG) - Besondere Aufenthaltsrechte
(§ 37 - § 38a AufenthG) - Sonstige Aufenthaltspapiere
(§ 81 Abs. 3 Satz 1 - § 81 Abs. 4 AufenthG, § 60a - § 60a Absatz 2 Satz 3 i.V.m. § 60d AufenthG, sowie § 55 AsylG und § 63 a AsylG) - Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürger:nnen
(§ 5 FreizügG, § 4a FreizügG)