- Welcher Aufenthaltstitel die Sicherung des Lebensunterhalts voraussetzt
- Drittstaatsangehörige: Zugang zu Grundsicherung, Erwerbstätigkeit, Familienleistungen
- Einbürgerung: Quick-CHECK
- #Schutzstatus Syrer:innen: Keine Panik! Hinweise von PRO ASYL
- Schutzstatus für Syrer:innen: Aufenthaltsrecht für Syrer:innen
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- Schutzformen des Asylrechts: Wie Flüchtlinge klassifiziert werden
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- Wichtige Asylrechtshinweise für Iraner:innen
Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) hat eine Tabellenübersicht veröffentlicht, auf der Drittstaatler:innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ablesen können, mit welchem Aufenthaltstitel man einen Zugang zu SGB II-Leistungen (Grundsicherung, "Bürgergeld") und zur Erwerbstätigkeit erhalten kann. Hier könnt Ihr die Übersicht downloaden:
>>> Download Tabellenübersicht bei GGUA
Die Tabellenübersicht ist in folgende Aufenthaltsbereiche gegliedert:
- Allgemeine Aufenthaltserlaubnis
(§ 4 Abs. 2 - § 9c AufenthG) - Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
(§ 16a Abs. 1 - § 17 AufenthG) - Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
(§ 18a - § 21 Abs. 4 S. 2 AufenthG) - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
(§ 22 Satz 1 - § 26 Abs. 4 AufenthG) - Aufenthalt aus familiären Gründen
(§ 28 Abs. 1 Nr. 1 - § 36a AufenthG) - Besondere Aufenthaltsrechte
(§ 37 - § 38a AufenthG) - Sonstige Aufenthaltspapiere
(§ 81 Abs. 3 Satz 1 - § 81 Abs. 4 AufenthG, § 60a - § 60a Absatz 2 Satz 3 i.V.m. § 60d AufenthG, sowie § 55 AsylG und § 63 a AsylG) - Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürger:nnen
(§ 5 FreizügG, § 4a FreizügG)
Tabelle: Anspruch auf Familienleistungen für drittstaatsangehörige Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Hier eine Übersicht der GGUA, mit welchen Aufenthaltstiteln und sonstigen Aufenthaltspapieren Ansprüche auf Familienleistungen bestehen können. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nur um eine verkürzte schematische Darstellung handelt, die nicht jede Konstellation berücksichtigen kann.