- Wichtige Hinweise zur Fiktionsbescheinigung
- Das neue Chancenaufenthaltsrecht
- Das neue Staatsbürgerrecht
- Persönlicher Kontakt Sozialarbeiter:innen (Case Management im KIM)
- Abschiebung
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- Arbeitshilfe Familiennachzug
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Asylratgeber von JuraForum
- Übersicht: Bedeutung, Geschichte, Grundlagen, Ablauf u.a.
- Das Asylverfahren
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- Schutzformen des Asylrechts: Wie Flüchtlinge klassifiziert werden
- Video: Das neue Chancenaufenthaltsrecht
- Wichtige Asylrechtshinweise für Iraner:innen
Voraussetzungen
Aufenthaltsdauer
Man muss sich seit mindestens sechs Jahren (Alleinstehende) oder seit vier Jahren (Familien mit minderjährigen Kindern) gestattet, erlaubt oder geduldet in Deutschland aufhalten.
Duldung
Die Personen müssen „geduldet“ sein. Auch ohne eine „Duldungsbescheinigung“ gilt man in der Regel als „geduldet“.
Identitätsklärung
Die Identität muss geklärt sein. Meistens verlangen die Ausländerbehörden auch einen Nationalpass.
Keine Straftaten
Keine Straftaten die mehr als 50 Tagessätze (allgemeine Straftaten) oder 90 Tagessätze (ausländerrechtliche Straftaten, z.B. Passlosigkeit) betragen.
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnungund Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Das können Sie durch den „Leben in Deutschland-Test“, den „Einbürgerungstest“ oder anerkannte Schulabschlüsse nachweisen.
Lebensunterhaltssicherung
Der Lebensunterhalt für sich selbst sowie die Familie muss überwiegend gesichert sein. Es reicht auch aus, wenn der Lebensunterhalt zukünftig gesichert werden kann, z.B. wenn es noch keine Arbeitserlaubnis aber schon einen Arbeitsvertrag gibt. Bei Krankheiten, hohem Alter oder laufender Ausbildung kann es Ausnahmen geben.
Sprache
Die Ausländerbehörden verlangen mindesten das A2-Niveau.
Tipps
Beim Antrag auf den § 25b AufenthG, Empfehlungsschreiben von der Schule, Ausbildung, Freizeitvereinen oder Freund*innen beilegen.
Weitere Informationen
Hinweise für die Beratungspraxis zum § 104c AufenthG, §§ 25a + 25b AufenthG
(Diakonie Deutschland)
Checkliste für den § 25b AufenthG
(Diakonie Deutschland)
Arbeitshilfe Aufenthaltsrecht – Die geplanten Änderungen:
(Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA))
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG:
(Flüchtlingsrat Niedersachsen)