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- Übersicht: Bedeutung, Geschichte, Grundlagen, Ablauf u.a.
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- Video: Das neue Chancenaufenthaltsrecht
- Wichtige Asylrechtshinweise für Iraner:innen
Voraussetzungen
Alter
Die Aufenthaltserlaubnis können Personen zwischen 14 und 27 Jahren beantragen.
Aufenthaltsdauer
Man muss sich mindestens seit drei Jahren gestattet, erlaubt oder geduldet in Deutschland aufhalten.
Duldung
Die Personen müssen „geduldet“ sein. Auch ohne eine „Duldungsbescheinigung“ gilt man in der Regel als „geduldet“.
Vorduldungszeitraum
Ab dem 01.01.2022 muss man mindestens 12 Monate geduldet sein, um den § 25a AufenthG erhalten zu können. Das ist neu und eine deutliche Verschärfung. Denn in diesem Zeitraum besteht die Gefahr einer Abschiebung.
Schule/Ausbildung
Personen müssen mindestens drei Jahre erfolgreich die Schule besucht haben oder den Erwerb eines anerkannten Schul- oder Berufsabschlusses in Deutschland nachweisen können.
Identitätsklärung
Die Identität muss geklärt sein. Meistens verlangen die Ausländerbehörden auch einen Nationalpass.
Keine Straftaten
Keine Straftaten die mehr als 50 Tagessätze (allgemeine Straftaten) oder 90 Tagessätze (ausländerrechtliche Straftaten, z.B. Passlosigkeit) betragen.
Familie
Nach § 25a Abs. 2 AufenthG können die Eltern eines minderjährigen Kindes ebenfalls einen Aufenthalt erhalten. Dazu dürfen sie nicht über die Identität getäuscht haben und müssen den Lebensunterhalt selbst bestreiten können.
Tipps
Beim Antrag auf den § 25a AufenthG, Empfehlungsschreiben von der Schule, Ausbildungplatz, Freizeitvereinen oder Freund*innen beilegen. Auch mach es Sinn, den Test „Leben in Deutschland“ bereits abgeschlossen zu haben.
Informationen
Hinweise für die Beratungspraxis zum § 104c AufenthG, §§ 25a + 25b AufenthG
(Diakonie Deutschland)
Checkliste für den § 25a AufenthG
(Diakonie Deutschland)
Arbeitshilfe Aufenthaltsrecht – Die geplanten Änderungen:
(Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA))
Die Aufenthaltserlaubnis nach §25a AufenthG:
(Flüchtlingsrat Niedersachsen)