- Aufenthaltsrecht für Syrer:innen nach Assad-Sturz
- Das neue Chancenaufenthaltsrecht
- Zusammensetzung Asylbewerberleistungen
- Zusammensetzung Bürgergeld/Sozialhilfe
- Wichtige Hinweise zur Fiktionsbescheinigung
- Persönlicher Kontakt Sozialarbeiter:innen (Case Management im KIM)
- Abschiebung
- Anhörungsverfahren BAMF (Videos mehrsprachig)
- Afghanistan
- Arbeitshilfe Familiennachzug
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Asylratgeber von JuraForum
- Übersicht: Bedeutung, Geschichte, Grundlagen, Ablauf u.a.
- Das Asylverfahren
- Asylantrag und Asylberechtigung
- Asyl-Schutzformen und -Rechte
- Wohnen und Wohnsitzauflage
- Kosten
- Familienzusammenführung
- Flüchtlinge und Arbeit
- Heirat und Einbürgerung
- Rechte von Flüchtlingskindern
- Abschiebung und Ausweisung
- Muster und Dokumente für die Praxis
- Aufenthaltserlaubnis
- AufenthaltsWiki
- Familiennachzug
- Hintergrundwissen über Herkunftsländer
- Hinweise für russische Menschen nach "Teilmobilmachung"
- Kontakt Auslandsvertretungen (Passbeschaffung und Identitätsklärung)
- Schutzformen des Asylrechts: Wie Flüchtlinge klassifiziert werden
- Video: Das neue Chancenaufenthaltsrecht
- Wichtige Asylrechtshinweise für Iraner:innen
Aufenthaltserlaubnis
Welche Arten von Aufenthaltstiteln es gibt:
- Ausbildung, Studium, Schule und Sprachkurs
(§§ 16 bis 17 AufenthG) - Erwerbstätigkeit, auch Freiwilligendienste und Au-pair
(§§ 18 bis 21 AufenthG) - Personen mit einem Daueraufenthalt EU in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
(§ 38a AufenthG) - Personen mit BAMF-Anerkennung
(§ 25 Absatz 1 bis 3 AufenthG) - Sonstige humanitäre Aufenthaltstitel ohne BAMF-Anerkennung
(§§ 22 bis 24, 25 Absatz 4 bis 5, 25a bis b AufenthG) - Familiennachzug
(§§ 28 bis 36a AufenthG) - Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis)
- Übertrag eines Aufenthaltstitels aufgrund eines neu ausgestellten Reisepasses
Kennzahl auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
Auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT-Ausweiskarte) müssten Sie eine Kennzahl - wie oben rechts im Muster unter "Anmerkungen" ersichtlich - wiederfinden. Bei dem Muster-eAT (rechts oben) finden Sie die Zahl 19c i.V.m. 11 Abs. 2 BeschV vermerkt. Die Zahl 19c steht für § 19c AufenthG. Frau Mustermann hat demnach die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit (c: "sonstige Beschäftigung"). Sie darf hiernach und in Verbindung mit § 11 Abs. 2 BeschV als Sprachlehrerin in Deutschland arbeiten.
Flüchtling in Deutschland - welche Schutzformen es gibt und was das für den Status bedeutet
Bei jedem Asylantrag prüft das BAMF auf Grundlage des Asylgesetzes, ob eine der vier Schutzformen
- Asylberechtigung,
- Flüchtlingsschutz,
- subsidiärer Schutz oder ein
- Abschiebungsverbot
vorliegt.